EU-Parlament schützt CSU-Abgeordnete Angelika Niebler vor Immunitätsentzug
München: EU-Parlament schützt CSU-Abgeordnete Angelika Niebler
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Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat entschieden, die parlamentarische Immunität von Angelika Niebler (CSU) nicht aufzuheben, trotz Betrugsverdachts. Die endgültige Entscheidung liegt beim Plenum, während Niebler die Vorwürfe als unzutreffend bezeichnet. Kritiker fordern eine umfassende Aufklärung.
- 01Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat gegen einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Angelika Niebler gestimmt.
- 02Niebler steht im Verdacht, EU-Mittel missbraucht zu haben, um Mitarbeiter für private Zwecke zu beschäftigen.
- 03Die endgültige Entscheidung über die Immunität liegt beim Plenum des Europäischen Parlaments.
- 04Kritiker fordern eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe und bemängeln die Prüfung des Ausschusses.
- 05Der Fall ist nicht einzigartig, da ähnliche Vorwürfe gegen andere Abgeordnete im Europaparlament bekannt sind.
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Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag, in einer nichtöffentlichen Sitzung, entschieden, die parlamentarische Immunität von Angelika Niebler (CSU), der Münchner Europaabgeordneten, nicht aufzuheben. Dies geschah trotz eines Antrags der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die gegen Niebler wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Niebler, die seit 1999 im Europaparlament sitzt und den Wahlkreis Oberbayern und München vertritt, wird vorgeworfen, Mitarbeiter des Parlaments für private Aufgaben eingesetzt zu haben, darunter Unterstützung für ihre Tätigkeit als Honorarprofessorin. Niebler selbst bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend, äußert sich jedoch nicht weiter zu dem laufenden Verfahren. Kritiker, darunter Martin Schirdewan, Fraktionschef der Linken im Europaparlament, fordern eine lückenlose Aufklärung und befürchten, dass die Entscheidung des Ausschusses nicht auf einer umfassenden Prüfung aller Informationen basiert. Dieser Fall ist nicht der erste seiner Art, da ähnliche Vorwürfe gegen andere Abgeordnete im Europaparlament bekannt sind.
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Die Entscheidung des Rechtsausschusses könnte die öffentliche Wahrnehmung von Abgeordneten und deren Umgang mit EU-Mitteln beeinflussen.
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