Rechtsstreit um Kohl-Buch: Witwe verliert erneut vor dem Bundesgerichtshof
Jahrelanger Rechtsstreit um Buch: Kohl-Witwe erleidet weitere Schlappe vor Gericht
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Im Rechtsstreit um das Buch 'Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle' hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Maike Kohl-Richter, die Witwe des ehemaligen deutschen Kanzlers Helmut Kohl, keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf hat. Das Gericht stellte fest, dass das Buch nicht in das Persönlichkeitsrecht des Altkanzlers eingreift, während sie weiterhin das Verbot bestimmter Passagen erwirken kann.
- 01Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Buchverkauf.
- 02Das Buch greift nicht in das Persönlichkeitsrecht von Helmut Kohl ein.
- 03Kohl-Richter kann jedoch das Verbot bestimmter Passagen aus dem Buch durchsetzen.
- 04Der Rechtsstreit erstreckt sich über mehrere Jahre und umfasst zahlreiche Gerichtsverfahren.
- 05Das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln umfasst 450 Seiten.
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Im langanhaltenden Rechtsstreit um das Buch 'Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle' hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Maike Kohl-Richter, die Witwe des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl, keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf des Buches hat. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte, dass die veröffentlichten Inhalte nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt sind. Dennoch bestätigte der BGH, dass Kohl-Richter weiterhin das Verbot bestimmter Passagen aus dem Buch durchsetzen kann, was bedeutet, dass das Oberlandesgericht Köln erneut über diese Aspekte verhandeln muss. Der Rechtsstreit begann, als der Autor und Historiker Heribert Schwan, der als Ghostwriter für Kohl tätig war, das Buch ohne Absprache veröffentlichte und darin nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers verwendete. Das Buch wurde ein Bestseller, was zu einem Rechtsstreit führte, der mehrere Gerichtsinstanzen durchlief und bereits zu einer Rekordentschädigung von einer Million Euro für Kohl führte, bevor er starb. Der aktuelle Fall umfasst ein Berufungsurteil von 450 Seiten.
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Die Entscheidung des BGH könnte Auswirkungen auf die Verlagsbranche und die Rechte von Autoren und Erben in Deutschland haben.
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