Renteninformationen für Jahrgang 1961: Wann ist der Ruhestand möglich?
1961 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?
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Personen, die 1961 geboren wurden, können regulär mit 66 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen, vorausgesetzt, sie haben mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bei 45 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
- 01Das reguläre Renteneintrittsalter für 1961 Geborene beträgt 66 Jahre und sechs Monate.
- 02Mindestens fünf Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sind erforderlich für die reguläre Rente.
- 03Bei 45 Versicherungsjahren kann die Rente bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge bezogen werden.
- 04Eine vorgezogene Rente kann ab 63 Jahren beantragt werden, jedoch mit dauerhaften Abschlägen von 12,6 Prozent.
- 05Für die vorgezogene Altersrente sind mindestens 35 Versicherungsjahre notwendig.
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Für Personen, die im Jahr 1961 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und sechs Monaten. Um in den Genuss einer ungekürzten Rente zu kommen, müssen sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In bestimmten Fällen, wie bei 45 Versicherungsjahren, ist ein Renteneintritt bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten möglich. Diese Regelung wird häufig als 'Rente mit 63' bezeichnet, da frühere Jahrgänge ohne Abschläge früher in Rente gehen konnten. Wer sich für eine vorzeitige Rente ab 63 Jahren entscheidet, muss mit einem dauerhaften Abschlag von 12,6 Prozent rechnen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, wenn der Renteneintritt vor der Altersgrenze erfolgt. Um die vorgezogene Altersrente zu erhalten, sind mindestens 35 Versicherungsjahre erforderlich.
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Die Regelungen zur Altersrente betreffen alle, die 1961 geboren wurden und ihre Rentenplanung entsprechend anpassen müssen.
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