Wichtige Entscheidung: Krankengeldanspruch bei lückenloser Krankschreibung in Gefahr
Urteil aus Hamburg - Krank im Bett? Sie müssen den Arzt anrufen!
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Ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg besagt, dass Krankengeldansprüche entfallen können, wenn keine lückenlose Krankschreibung vorliegt. Patienten müssen aktiv einen Arzt kontaktieren, um ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig zu bescheinigen, selbst wenn sie sich sehr krank fühlen.
- 01Krankengeld kann entfallen ohne lückenlose Krankschreibung.
- 02Patienten müssen selbst aktiv einen Arzt kontaktieren.
- 03Ein Anruf beim Arzt ist Pflicht, auch bei schwerer Krankheit.
- 04Regeln wurden 2019 etwas gelockert, aber Lücken bleiben problematisch.
- 05Rechtzeitige Folgebescheinigung ist entscheidend für den Anspruch.
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Ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg (AZ: 1 KR 23/24) stellt klar, dass Krankengeldansprüche wegfallen können, wenn zwischen zwei Krankschreibungen eine Lücke besteht. Im konkreten Fall hatte ein Mann wegen Fieber und Magen-Darm-Beschwerden nicht selbst seinen Arzt kontaktiert, sondern einen Freund darum gebeten. Die Richter entschieden, dass dies nicht ausreicht, da der Mann in der Lage gewesen wäre, selbst zu telefonieren. Die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung einer neuen Krankschreibung liegt beim Patienten. Seit 2019 sind die Regelungen etwas gelockert, sodass bei erneuter Krankschreibung innerhalb eines Monats nicht der gesamte Anspruch auf Krankengeld verloren geht. Dennoch bleibt der Anspruch für die Tage der Lücke unberührt, was bundesweit gilt. Patienten sollten daher immer rechtzeitig für eine Folgebescheinigung sorgen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
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Patienten müssen sich aktiv um ihre Krankschreibung kümmern, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
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