BND darf Akten zur Eichmann-Festnahme weiterhin schwärzen
Auch nach mehr als 65 Jahren: BND darf Akten zur Eichmann-Festnahme schwärzen

Image: Ntv
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) einer Journalistin den vollständigen Zugang zu Akten über die Festnahme von Adolf Eichmann verweigern darf. Die Geheimhaltungsgründe, die auf nachrichtendienstliche Arbeitsweisen und personenbezogene Daten verweisen, wurden als rechtmäßig erachtet.
- 01Das Gericht wies die Klage der Journalistin Gaby Weber ab, die vollständige Akteneinsicht forderte.
- 02Die Unterlagen aus dem Jahr 1960 enthalten Informationen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Praktiken zulassen.
- 03Eichmann war ein Hauptorganisator des Holocaust und wurde 1960 vom israelischen Geheimdienst gefasst.
- 04Der BND gewährte der Klägerin nur eingeschränkten Zugang zu den Akten.
- 05Bereits 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht ähnliche Klagen abgewiesen.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) der Journalistin und Historikerin Gaby Weber den vollständigen Zugang zu Akten über die Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann verweigern darf. Der BND beruft sich auf Geheimhaltungsgründe, die sowohl nachrichtendienstliche Arbeitsweisen als auch personenbezogene Daten betreffen. Die Informationen stammen aus dem Jahr 1960 und beinhalten auch Daten, die im Austausch mit ausländischen Nachrichtendiensten unter Vertraulichkeitszusage weitergegeben wurden. Eichmann, einer der Hauptverantwortlichen für den Holocaust, wurde 1960 in Argentinien gefasst und nach Israel gebracht, wo er 1962 hingerichtet wurde. Historiker und Journalisten fragen sich, ob der BND bereits früher über Eichmanns Aufenthaltsort informiert war. Das Gericht entschied in erster und letzter Instanz, dass die Geheimhaltungsgründe des BND rechtmäßig sind, und wies damit die Klage ab. Diese Entscheidung folgt auf eine ähnliche Entscheidung aus dem Jahr 2013, als das Gericht bereits einen Antrag auf Freigabe weiterer Akten abgelehnt hatte.
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Die Entscheidung könnte die Transparenz über die Rolle deutscher Geheimdienste in der Nachkriegszeit beeinflussen.
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