CDU kritisiert Heizungsgesetz: Hybridheizungen benachteiligt
Heizungsgesetz benachteiligt Hybrid: CDU fordert Korrektur
Image: T-online
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird von der CDU kritisiert, da es Hybridheizungen unattraktiver macht. Der CDU-Wirtschaftsrat fordert eine Korrektur, um diese Systeme zu fördern, während das Gesetz vorschreibt, dass Vermieter bei fossilen Brennstoffen hohe Kosten tragen müssen. Eine Entscheidung im Bundestag steht bevor.
- 01Das GModG soll das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung ersetzen und wird am 11. Juni im Bundestag diskutiert.
- 02Der CDU-Wirtschaftsrat sieht Hybridheizungen als wirtschaftlich sinnvoll für Altbauten an, kritisiert jedoch die hohe Bürokratie und Kosten für Vermieter.
- 03Ab 2029 müssen neue Heizungen schrittweise biogene Brennstoffe beigemischt werden, was die Kosten für Vermieter erhöhen könnte.
- 04Die CO2-Abgabe und Netzentgelte müssen von Vermietern getragen werden, auch wenn Hybridheizungen hauptsächlich klimafreundliche Heizungen verwenden.
- 05Die Bundesregierung plant, das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden.
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Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird von der Opposition und Teilen der CDU kritisiert, da es Hybridheizungen benachteiligt. Diese Heizsysteme kombinieren mehrere Technologien, um effizienter zu arbeiten, insbesondere in unsanierten Altbauten. Der CDU-Wirtschaftsrat, vertreten durch Wolfgang Steiger, fordert eine Korrektur des Gesetzes, um die Bürokratie zu reduzieren und die Attraktivität von Hybridheizungen zu erhöhen. Ab 2029 müssen neue Heizungen einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe verwenden, was die Kosten für Vermieter erhöht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Vermieter die Kosten für fossile Brennstoffe und CO2-Abgaben teilen müssen, was die Nutzung von Hybridheizungen unattraktiv machen könnte. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Sozialverband Deutschland äußern ebenfalls Bedenken, dass viele Vermieter ihre Wohnungen verkaufen könnten, wenn sich das Vermieten nicht mehr lohnt. Der Bundestag wird am 11. Juni über das Gesetz beraten, das vor der Sommerpause beschlossen werden soll.
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Das GModG könnte die Mietpreise erhöhen und die Verfügbarkeit von Mietwohnungen reduzieren, was sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft.
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