AfD verliert Rechtsstreit um Millionenspende aus Österreich
Rechtswidrige Millionenzahlung: AfD kassiert Schlappe im Verfahren um Millionenspende
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Die Alternative für Deutschland (AfD) hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten, als ihr Antrag auf Rückzahlung einer Spende von rund 2,3 Millionen Euro abgelehnt wurde. Die Parlamentsverwaltung hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spende, die von einem unbekannten Spender stammen soll.
- 01Die AfD erhielt eine Spende von 2,3 Millionen Euro, die als rechtswidrig eingestuft wurde.
- 02Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Rückzahlungsantrag der AfD ab.
- 03Die Spende wurde von einem unbekannten Spender angenommen, was gegen die Regeln verstößt.
- 04Die Bundestagsverwaltung forderte die Rückzahlung der Spende.
- 05Es gibt Hinweise, dass ein anderer Unternehmer hinter der Spende steckt.
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Die Alternative für Deutschland (AfD) hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten, als ihr Antrag auf Rückzahlung einer als rechtswidrig eingestuften Spende von rund 2,3 Millionen Euro abgelehnt wurde. Die Parlamentsverwaltung hatte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Spende, die von einem Österreicher, Gerhard Dingler, stammen sollte. Das Gericht stellte fest, dass die AfD die Spende nicht hätte annehmen dürfen, da der tatsächliche Spender zu diesem Zeitpunkt unbekannt war. Die Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter erklärte, dass die Spende aus einer „Strohmannkonstellation“ stamme und möglicherweise von einem anderen Unternehmer, Henning Conle, finanziert wurde. Die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte die AfD bereits verpflichtet, die Spende zurückzuzahlen, was die Partei tat, während sie gleichzeitig juristische Schritte unternahm, um das Geld zurückzuerhalten. Parteispenden über 35.000 Euro müssen dem Bundestag gemeldet werden, was in diesem Fall nicht ordnungsgemäß geschehen sei.
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Die Entscheidung könnte das finanzielle Standing der AfD beeinträchtigen und ihre Wahlkampffinanzierung in der Zukunft beeinflussen.
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