Gericht hebt Urteil gegen AfD-Politiker Bystron auf: Keine strafbare Handlung festgestellt
"Hitlergruß" auf Fotomontage?: Gericht kippt Urteil gegen AfD-Politiker Bystron
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Das Landgericht München hat das Urteil gegen den AfD-Politiker Petr Bystron aufgehoben, der wegen der Verbreitung einer Fotomontage mit Angela Merkel und anderen Personen, die als 'Hitlergruß' interpretiert wurde, verurteilt worden war. Das Gericht konnte keine strafbare Handlung feststellen, bezeichnete die Fotomontage jedoch als geschmacklos.
- 01Das Landgericht München hat das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben.
- 02Petr Bystron wurde ursprünglich wegen der Verbreitung einer Fotomontage verurteilt.
- 03Das Gericht konnte keinen 'Hitlergruß' nachweisen.
- 04Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Fotomontage als geschmacklos.
- 05Bystron sieht das Verfahren als parteipolitische Diskreditierung.
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Das Landgericht München hat das Urteil gegen den AfD-Politiker Petr Bystron, der wegen der Verbreitung einer Fotomontage verurteilt wurde, aufgehoben. Die Fotomontage zeigte Angela Merkel und andere Personen mit erhobenem Arm und wurde als 'Hitlergruß' interpretiert. Das Amtsgericht hatte Bystron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 125 Euro verurteilt, da es den Eindruck erweckte, dass die abgebildeten Personen den verbotenen Gruß zeigen. In der Berufungsverhandlung stellte das Landgericht jedoch fest, dass keine Manipulation der Fotos nachgewiesen werden konnte und dass Bystron nicht mit der Absicht handelte, den 'Hitlergruß' zu verbreiten. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die Fotomontage zwar geschmacklos sei, jedoch keine strafbare Handlung vorlag. Bystron äußerte sich zufrieden über das Urteil und kritisierte das Verfahren als parteipolitische Diskreditierung im Kontext des Europawahlkampfs.
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Das Urteil hat Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von politischer Satire und Meinungsäußerung in Deutschland.
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