Neues Gesetz zur Heizungsmodernisierung in Deutschland: Fossile Heizungen bis 2045 erlaubt
Medienbericht: Neues Gesetz fertig - Reiche will Heizungsverbot ab 2045 kippen
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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat einen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, der das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 streicht. Stattdessen soll ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 angestrebt werden, während neue Regelungen für Mieterschutz und die Nutzung von grünen Brennstoffen eingeführt werden.
- 01Das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 wurde gestrichen.
- 02Das neue Gesetz zielt auf einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 ab.
- 03Mieter und Vermieter teilen sich künftig die Kosten für grüne Brennstoffe.
- 04Die 'Bio-Treppe' sieht schrittweise Beimischungen von grünen Gasen vor.
- 05Ab 2040 sind weiterhin bis zu 40 Prozent fossiler Energie erlaubt.
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Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat einen Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt, der das geplante Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 aufhebt. Stattdessen strebt der Entwurf an, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Der bisherige Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der die Nutzung fossiler Brennstoffe bis Ende 2044 verbot, wurde ersatzlos gestrichen. Der neue Entwurf beinhaltet auch Regelungen zum Mieterschutz, die ab 2029 bei neuen Öl- oder Gasheizungen in vermieteten Immobilien gelten. Die Kosten für die vorgeschriebenen grünen Brennstoffe sollen zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Zudem wird eine „Bio-Treppe“ eingeführt, die schrittweise Beimischungen von grünen Gasen vorsieht: ab 2029 mit 10 Prozent, ab 2030 mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent. Dies bedeutet, dass auch nach 2040 der Betrieb fossiler Heizungen unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich bleibt.
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Das neue Gesetz könnte die Heizkosten für Mieter beeinflussen, da sie sich die Kosten für grüne Brennstoffe mit Vermietern teilen müssen. Zudem bleibt der Betrieb fossiler Heizungen unter bestimmten Bedingungen bis 2045 erlaubt.
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