Erbschaftsteuer für Familienheime: So bleibt Ihr geerbtes Haus steuerfrei
Familienheim geerbt: So bleibt das Haus steuerfrei – und wann es kippt
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Beim Erben eines Familienheims in Deutschland bleibt das Haus steuerfrei, solange es mindestens zehn Jahre selbst bewohnt wird. Ein Verkauf oder eine Vermietung innerhalb dieser Frist führt dazu, dass die Steuerbefreiung rückwirkend entfällt. Steuerexperte Udo Reuß erklärt die Bedingungen und Ausnahmen.
- 01Das Erben eines Familienheims bleibt steuerfrei, wenn es unverzüglich selbst bewohnt wird.
- 02Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn das Haus mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt wird.
- 03Verkauf oder Vermietung innerhalb der zehn Jahre führen zur rückwirkenden Erhebung der Erbschaftsteuer.
- 04Ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro steht Ehepartnern zu.
- 05Ausnahmen bestehen bei zwingenden Gründen, die eine Selbstnutzung unmöglich machen.
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In Deutschland können Ehepartner ein geerbtes Familienheim steuerfrei erhalten, wenn sie es unverzüglich selbst bewohnen. Laut Steuerexperte Udo Reuß bleibt diese Steuerbefreiung bestehen, solange das Haus mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt wird. Ein Verkauf oder eine Vermietung innerhalb dieser Frist führt dazu, dass die Steuerbefreiung rückwirkend entfällt, was bedeutet, dass das Finanzamt die Erbschaftsteuer neu berechnet. Der persönliche Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000 Euro, wobei der Wert des gesamten Erbes berücksichtigt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt, wenn die Selbstnutzung aus zwingenden Gründen, wie etwa schwerer Pflegebedürftigkeit, nicht mehr möglich ist. Die Regelung dient dem Schutz des selbst genutzten Zuhauses, erfordert jedoch eine langfristige Nutzung.
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Die Regelung hat direkte Auswirkungen auf Erben von Familienheimen, da sie die finanzielle Belastung durch Erbschaftsteuer vermeiden können, solange sie die Bedingungen erfüllen.
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