Mutter verklagt Tochter wegen heimlicher Videoüberwachung
Spitzel-Streit am BGH - Mutter verklagt Tochter wegen versteckter Kamera
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Eine Mutter aus Karlsruhe, Baden-Württemberg, verklagt ihre Tochter und deren Ehemann, weil sie heimlich mit einer Überwachungskamera gefilmt wurde. Der Bundesgerichtshof wird klären, ob die Videoüberwachung rechtmäßig war und ob der Mutter ein Schmerzensgeld zusteht. Eine Entscheidung wird am 17. September 2025 erwartet.
- 01Die Mutter klagt wegen heimlicher Videoüberwachung in der gemeinsamen Wohnküche.
- 02Das Oberlandesgericht Celle wies die Klage ab, da die DSGVO nicht für familiäre Tätigkeiten gilt.
- 03Der Bundesgerichtshof wird die rechtlichen Grundlagen für Videoüberwachung im privaten Raum prüfen.
- 04Das Urteil könnte Auswirkungen auf das Recht am eigenen Bild in familiären Beziehungen haben.
- 05Eine Entscheidung des BGH wird am 17. September 2025 erwartet.
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In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit verklagt eine Mutter aus Karlsruhe, Baden-Württemberg, ihre Tochter und deren Ehemann wegen heimlicher Videoüberwachung in der gemeinsamen Wohnküche. Der Vorwurf ist, dass die Tochter die Mutter mit einer Überwachungskamera gefilmt und die Aufnahmen der Polizei übergeben hat, um einen möglichen Diebstahl zu beweisen. Das Oberlandesgericht Celle wies die Klage der Mutter ab, da die DSGVO nicht für familiäre Tätigkeiten gilt und die Videoüberwachung im privaten Raum stattfand. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird nun entscheiden, ob die Videoüberwachung zulässig war und ob der Mutter ein Schmerzensgeld zusteht. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für das Recht am eigenen Bild in familiären Beziehungen haben. Der Termin für die Urteilsverkündung ist für den 17. September 2025 angesetzt.
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Das Urteil könnte die rechtlichen Rahmenbedingungen für Videoüberwachung im privaten Raum in Deutschland prägen und damit auch die Rechte von Familienmitgliedern in ähnlichen Situationen beeinflussen.
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