Verkehrsrecht: OLG Schleswig-Holstein entscheidet über Haftung bei Lkw-Unfall
Urteil aus dem Verkehrsrecht: Lkw gegen Pkw: Crash durch gleichzeitigen Spurwechsel?
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Ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein klärt die Haftungsfrage nach einem Unfall zwischen einem Lkw und einem Pkw. Der Lkw-Fahrer haftet allein, da er nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet hat. Der Anscheinsbeweis gegen den Pkw-Fahrer greift nicht, wenn keine konkreten Hinweise auf dessen Fehlverhalten vorliegen.
- 01Der Unfall ereignete sich auf einer dreispurigen Autobahn, als der Lkw-Fahrer versuchte, auf die mittlere Spur zu wechseln.
- 02Das OLG entschied, dass die bloße Möglichkeit eines Spurwechsels des Pkw nicht ausreicht, um den Anscheinsbeweis gegen den Lkw-Fahrer zu erschüttern.
- 03Der Lkw-Fahrer hatte während des Spurwechsels nur einen einfachen Blick in den Außenspiegel geworfen und keinen Schulterblick gemacht.
- 04Die Klägerin, die Autofahrerin, gab an, dass sie bereits parallel zum Lkw auf der mittleren Spur fuhr, als der Lkw-Fahrer wechselte.
- 05Das Gericht betonte die Bedeutung der doppelten Rückschaupflicht beim Spurwechsel, die nicht eingehalten wurde.
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In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein wurde die Haftungsfrage nach einem Unfall zwischen einem Lkw und einem Pkw entschieden. Der Vorfall ereignete sich auf einer dreispurigen Autobahn, als der Lkw-Fahrer versuchte, auf die mittlere Spur zu wechseln und dabei mit einem von hinten herannahenden Pkw kollidierte. Der Lkw-Fahrer behauptete, die Spur sei frei gewesen, als er wechselte, während die Autofahrerin angab, sie sei bereits parallel zum Lkw gefahren. Das Gericht stellte fest, dass die bloße Möglichkeit eines Spurwechsels des Pkw nicht ausreicht, um den Anscheinsbeweis gegen den Lkw-Fahrer zu erschüttern. Zudem hatte der Lkw-Fahrer nicht die erforderliche Sorgfalt beim Spurwechsel beachtet, da er lediglich einen Blick in den Außenspiegel warf und keinen Schulterblick machte. Das OLG entschied, dass die einfache Betriebsgefahr des Pkw hinter dem Verschulden des Lkw-Fahrers zurücktritt, was zur alleinigen Haftung des Lkw-Halters führte. Das Gericht wies auch auf die doppelte Rückschaupflicht hin, die beim Spurwechsel eingehalten werden muss.
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Das Urteil hat Auswirkungen auf die Haftung bei Verkehrsunfällen und könnte Autofahrer und Lkw-Fahrer dazu anregen, ihre Sorgfaltspflichten beim Spurwechsel zu überdenken.
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