Internationaler Strafgerichtshof: Keine Beweise für Völkermord in Gaza
Chefankläger: - Keine Beweise für Völkermord in Gaza
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Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), erklärte, dass derzeit keine ausreichenden Beweise für einen Völkermord Israels im Gazastreifen vorliegen. Trotz Anklagen gegen israelische Führungspersönlichkeiten wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen betonte er die Notwendigkeit konkreter Beweise und wies auf die fortdauernden Ermittlungen hin.
- 01Karim Khan beantragte Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen.
- 02Khan verzichtete bewusst auf den Vorwurf des Völkermords, da die Beweislage nicht ausreichend sei.
- 03Er betonte, dass Staatsanwälte nicht unter politischem Druck handeln sollten.
- 04Khan verglich die Situation mit dem Vorgehen gegen Russland im Ukraine-Krieg, wo ebenfalls zunächst spezifische Anklagen erhoben wurden.
- 05Die Ermittlungen des IStGH zu Gaza sind noch nicht abgeschlossen und werden fortgesetzt.
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Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), hat in einem Interview erklärt, dass derzeit keine ausreichenden Beweise für einen Völkermord Israels im Gazastreifen vorliegen. Trotz der Beantragung von Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschied Khan, den Vorwurf des Völkermords nicht aufrechtzuerhalten. Er betonte, dass die Staatsanwaltschaften nicht aufgrund von politischem Druck oder öffentlicher Meinung handeln sollten, sondern ausschließlich auf der Grundlage von Beweisen. Khan wies darauf hin, dass zahlreiche Experten, einschließlich seines Vorgängers Luis Moreno Ocampo, die israelische Kriegsführung als Völkermord einstufen, jedoch für eine Anklage vor dem IStGH eine konkrete Beweislage erforderlich sei. Er zog einen Vergleich zu den Verfahren gegen Russland im Ukraine-Krieg, wo zunächst Haftbefehle wegen der Deportation ukrainischer Kinder beantragt wurden. Khan bestätigte, dass die Ermittlungen zu Gaza weiterhin aktiv sind und das Leid der Zivilbevölkerung anerkannt wird.
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