Geringere Gehaltserhöhung für Bundesbeamte als geplant
Gehaltsplus für Beamte fällt geringer aus
WeltImage: Welt
Die Gehaltserhöhung für Bundesbeamte in Deutschland wird geringer ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Die neue Besoldungstabelle, die ab Mai gilt, sieht reduzierte Grundgehälter für verschiedene Besoldungsgruppen vor, was zu Einsparungen von über drei Milliarden Euro pro Jahr führen soll.
- 01Bundesbeamte erhalten geringere Gehaltserhöhungen als geplant.
- 02Die Besoldungsgruppe B3 erhält 10.572,91 Euro statt 10.854,48 Euro.
- 03Die Besoldungsgruppe B10 erhält 16.530,96 Euro statt 17.946,70 Euro.
- 04Die Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung.
- 05Der neue Entwurf muss noch vom Kabinett und Bundestag genehmigt werden.
Advertisement
In-Article Ad
Die Gehaltserhöhung für Bundesbeamte in Deutschland wird geringer ausfallen als ursprünglich geplant, wie das Bundesinnenministerium bekannt gab. Die neue Besoldungstabelle, die ab Mai in Kraft tritt, sieht für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor, anstelle der ursprünglich geplanten 10.854,48 Euro. Für die Besoldungsgruppe B10 beträgt das neue Gehalt 16.530,96 Euro, statt der zuvor vorgesehenen 17.946,70 Euro. Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, die jährlichen Mehrausgaben von über drei Milliarden Euro zu vermeiden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, dass die Anpassung nicht zu einer Gehaltserhöhung für Minister und den Bundeskanzler führen wird. Der Entwurf zur neuen Besoldungsstruktur muss noch vom Kabinett und Bundestag genehmigt werden.
Advertisement
In-Article Ad
Die geringeren Gehaltserhöhungen werden die finanzielle Situation der Bundesbeamten beeinflussen und könnten auch Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Bezahlung im öffentlichen Dienst haben.
Advertisement
In-Article Ad
Reader Poll
Wie stehen Sie zu den reduzierten Gehaltserhöhungen für Bundesbeamte?
Connecting to poll...
More about Bundesinnenministerium
Originalartikel lesen
Besuchen Sie die Quelle für den vollständigen Artikel.


