Heino gewinnt Rechtsstreit gegen AfD-Wahlwerbung in Uckermark
Streit um Wahlwerbung – Heino setzt sich gegen AfD durch
WeltImage: Welt
Die Alternative für Deutschland (AfD) im Landkreis Uckermark hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, um zukünftige Wahlwerbung mit Heino zu unterlassen. Heinos Management fordert zudem Schadensersatz für immaterielle Schäden an der Marke des Volksmusikstars, und ein Gerichtsverfahren könnte in Österreich folgen.
- 01Die AfD hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
- 02Heinos Management verlangt Schadensersatz für immaterielle Schäden.
- 03Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte Heino in Wahlwerbung erwähnt.
- 04Die Wahlwerbung wurde aufgrund des Rechtsstreits entfernt.
- 05Ein Sachverständiger wird beauftragt, den Schaden zu bewerten.
Advertisement
In-Article Ad
Im Streit um Wahlwerbung hat die AfD im Landkreis Uckermark eine Unterlassungserklärung abgegeben, die sie verpflichtet, zukünftige Werbung mit Heino zu unterlassen. Der Volksmusikstar hatte gegen eine Wahlwerbung des AfD-Politikers Felix Teichner geklagt, der Heino in einem Social-Media-Beitrag erwähnt und mit einem seiner Lieder assoziiert hatte. Heinos Manager, Helmut Werner, bezeichnete die Verwendung des Namens als "Unverschämtheit" und kündigte an, den immateriellen Schaden, der durch die Wahlwerbung entstanden ist, gerichtlich prüfen zu lassen. Ein Sachverständiger wird beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten, und es wird möglicherweise eine Klage in Österreich eingereicht. Heino und sein Management möchten mit diesem Vorgehen ein Zeichen setzen.
Advertisement
In-Article Ad
Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Heino und die AfD in der Region haben, insbesondere bei Wählern und Fans.
Advertisement
In-Article Ad
Reader Poll
Wie stehen Sie zur Verwendung von Prominenten in Wahlwerbung?
Connecting to poll...
More about Alternative für Deutschland
Originalartikel lesen
Besuchen Sie die Quelle für den vollständigen Artikel.




