Gericht stoppt Verkauf von Milkas 90-Gramm-Schokolade wegen Mogelpackung
Es geht um 10 Gramm und einen Millimeter - Gericht straft Milkas Mogelpackung ab
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Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die neue 90-Gramm-Milka-Schokolade von Mondelez nicht verkauft werden darf, da die Verpackung fast identisch zur früheren 100-Gramm-Version ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht, da Verbraucher durch die ähnliche Gestaltung getäuscht werden könnten.
- 01Das Landgericht Bremen hat die 90-Gramm-Milka-Schokolade für den Verkauf untersagt.
- 02Die Verpackung der neuen Schokolade ist fast identisch mit der alten 100-Gramm-Version.
- 03Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte wegen unlauteren Wettbewerbs.
- 04Das Gericht bezeichnete die neue Verpackung als 'relative Mogelpackung'.
- 05Mondelez kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
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Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die neue Milka-Schokolade mit einem Gewicht von 90 Gramm nicht verkauft werden darf, da die Verpackung nahezu identisch mit der vorherigen 100-Gramm-Version ist. Diese Entscheidung folgt einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, die argumentierte, dass die Verbraucher durch das fast unveränderte Design und das geringere Gewicht von nur einem Millimeter getäuscht werden könnten. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die neue Verpackung als 'relative Mogelpackung', da der Unterschied für den Verbraucher nicht erkennbar sei. Mondelez, der Hersteller der Milka-Schokolade, hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass das Gewicht klar auf der Verpackung angegeben ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Mondelez hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
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Dieses Urteil könnte dazu führen, dass Verbraucher vor irreführenden Verpackungen besser geschützt werden und Hersteller gezwungen sind, transparentere Informationen zu liefern.
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