Neues Heizungsgesetz: Verbot für Öl- und Gasheizungen steht bevor
Neues Heizungsgesetz: Das Verbot für Öl- und Gasheizungen rückt näher
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Das neue Heizungsgesetz in Deutschland, auch bekannt als Gebäude modernisierungsgesetz (GMG), steht kurz vor einer Einigung zwischen der Koalition. Ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen soll ab dem 30. Juni 2026 in Städten mit über 100.000 Einwohnern in Kraft treten, während auch eine Grüngasquote für Bestandsheizungen ab 2029 geplant ist.
- 01Ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen tritt am 30. Juni 2026 in Kraft.
- 02Die Koalition arbeitet an einer Einigung über das neue Heizungsgesetz.
- 03Vermieter sollen einen Teil der Heizkosten für fossile Brennstoffe übernehmen.
- 04Die Grüngasquote wird ab 2029 für Bestandsheizungen eingeführt.
- 05Unklarheiten bestehen über die genauen Regelungen zur Grüngasquote und deren Kontrolle.
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Das neue Heizungsgesetz (Gebäude modernisierungsgesetz, GMG) in Deutschland steht kurz vor einer Einigung zwischen der Koalition aus Union und SPD. Ein zentrales Element ist das Verbot für neue, fossilbetriebene Öl- und Gasheizungen, das am 30. Juni 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern in Kraft treten soll. Die Union drängt darauf, dass der Einbau fossiler Heizungen weiterhin erlaubt bleibt. Ein weiterer Streitpunkt ist der Mieterschutz: Vermieter sollen einen Teil der Heizkosten für Öl und Gas tragen, wenn sie keine modernen, klimafreundlichen Heizungen installieren. Zudem wird eine Grüngasquote für Bestandsheizungen ab 2029 eingeführt, die sicherstellen soll, dass Energieversorger schrittweise mehr grünes Gas beimischen. Viele Details zur Grüngasquote sind jedoch noch unklar, insbesondere bezüglich der Kontrolle und der Kosten für die neuen Ökogase. Die Bundesregierung muss bis zum Sommer klären, wie die neuen Regelungen aussehen werden, um Eigentümern eine Anpassung zu ermöglichen.
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Das neue Heizungsgesetz wird Eigentümer von Immobilien in großen Städten betreffen, da sie sich auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um zukünftige Kosten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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