Wo Eltern nachhaken sollten - Was Krankenkassen für Kinder zahlen
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Wo Eltern nachhaken sollten: Was Krankenkassen für Kinder zahlen Eltern mit kleinen Kindern kennen die U-Untersuchungen – und können sich darauf verlassen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen sie vollständig von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr. Auch die Jugenduntersuchung J1 (12 bis 14 Jahre) ist abgedeckt. Damit ist die Basis gesichert. Doch der Leistungskatalog geht darüber hinaus. Was die Kassen sicher übernehmen Zu den festen Leistungen zählen neben U1 bis U9 und J1 auch wichtige Screenings direkt nach der Geburt. Das Neugeborenen-Screening per Bluttest kann angeborene Stoffwechsel- oder Hormonstörungen früh sichtbar machen. Ebenfalls übernommen werden Tests auf Mukoviszidose, schwere Herzfehler und das Hörscreening. Kinderarzt Dr. Ronny Jung betont im Gespräch mit FITBOOK den Nutzen: „Wenn man Auffälligkeiten früher erkennt und früher interveniert, kann das dabei helfen, dass manche Störungen gar nicht erst entstehen und eine gesunde Entwicklung besser gewährleistet werden kann.“ Lücke zwischen sechs und zwölf Jahren Anders sieht es bei den Untersuchungen U10 (7 bis 8 Jahre), U11 (9 bis 10 Jahre) und J2 (16 bis 17 Jahre) aus. Sie gehören nicht zur Regelversorgung. Viele Kassen übernehmen sie zwar freiwillig, aber nicht automatisch und nicht überall. Eltern sollten vorab klären, ob ihre Kasse zahlt und ob die Praxis die Untersuchung anbietet. Vielfach ergibt sich eine Versorgungslücke, etwa zwischen der U9 (mit etwa sechs Jahren) und der J1 (12 bis 14 Jahre), die der Experte kritisch sieht. „In dieser Zeit passiert sehr viel“, sagt Jung. Themen wie Pubertätsbeginn, psychische Entwicklung oder Schulprobleme rücken stärker in den Fokus. Mehr als nur Untersuchung Bei den Vorsorgeuntersuchungen der Kinder geht es um mehr als nur Messen und Wiegen. Laut Jung sind die Termine auch Beratung für Eltern – abgestimmt auf jede Entwicklungsphase. Ergänzt wird das Angebot durch zahnärztliche Früherkennung ab dem 6. Lebensmonat sowie regelmäßige Prophylaxe bis ins Jugendalter. Auch Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung gehören dazu und werden von den Kassen übernommen. Verpasste Termine sind kein Grund zur Sorge: Viele Untersuchungen können innerhalb von Toleranzzeiten nachgeholt werden – oft weiterhin auf Kassenkosten.
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