Steuern beim Verschenken von Aktien: Was Sie wissen sollten
Aktien verschenken: Wer zahlt Steuern auf den Gewinn?
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Beim Verschenken von Aktien müssen weder der Schenker noch die Beschenkten Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen. Steuern fallen jedoch an, wenn die Beschenkten die Aktien später verkaufen, wobei sie den ursprünglichen Kaufpreis als Basis für die Gewinnberechnung verwenden. Zudem gilt eine Schenkungsteuer, die von den Freibeträgen abhängt.
- 01Schenkung von Aktien löst keine Einkommensteuer aus.
- 02Steuern fallen erst beim Verkauf der Aktien durch die Beschenkten an.
- 03Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei von jedem Elternteil erhalten.
- 04Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden.
- 05Der Gewinn wird auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises berechnet.
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Das Verschenken von Aktien kann steuerlich vorteilhaft sein, da beim Schenken selbst keine Einkommensteuer anfällt, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte von Wiso Steuer. Die Beschenkten übernehmen den ursprünglichen Kaufpreis als Basis für die Gewinnberechnung. Wenn die Kinder die Aktien später verkaufen, versteuern sie den Gewinn, der sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis ergibt. Für Kinder gilt ein Freibetrag von bis zu 400.000 Euro, unter dem keine Schenkungsteuer anfällt. Auch wenn die Schenkung steuerfrei ist, muss sie innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verschenken von Aktien steuerfrei ist, jedoch der Gewinn beim späteren Verkauf versteuert werden muss.
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Das Wissen über die steuerlichen Aspekte beim Verschenken von Aktien kann Familien helfen, Vermögen effizient zu übertragen und Steuern zu sparen.
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