Bundesgerichtshof kippt Klausel von Netflix zur Kündigung von Abonnements
Urteil gegen Streaming-Riesen - BGH kippt Netflix-Klausel zu Guthaben
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel von Netflix, die die Kündigung eines Abonnements bei vorhandenem Guthaben verhinderte, für unzulässig erklärt. Verbraucher können nun ihr Abo auch mit Restguthaben kündigen, was eine jahrelange Bindung an den Dienst verhindert.
- 01Der BGH hat eine Klausel von Netflix gekippt, die Kündigungen bei vorhandenem Guthaben verhinderte.
- 02Kunden können nun ihr Abo auch mit Restguthaben kündigen.
- 03Die Entscheidung wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt.
- 04Bisher mussten Kunden ihr Guthaben vollständig nutzen, bevor sie kündigen konnten.
- 05Die Rückzahlung von Guthaben muss im Einzelfall geprüft werden.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Klausel von Netflix, die eine Kündigung des Abonnements solange verhinderte, wie noch Guthaben auf dem Konto war, unzulässig ist. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der darauf hinwies, dass Kunden dadurch über Jahre an den Dienst gebunden sein konnten. Das Urteil ermöglicht es den Nutzern nun, ihr Abo auch bei bestehendem Guthaben zu kündigen, was eine erhebliche Verbesserung der Verbraucherrechte darstellt. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, äußerte sich positiv zu dem Urteil und betonte, dass Gutscheine im Rahmen der geltenden Rechte verwendet werden müssen. Die Frage der Rückzahlung von Guthaben bleibt jedoch komplex, da diese Karten oft über Drittanbieter erworben werden. Netflix muss nun seine Gutscheinbedingungen überarbeiten, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
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Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und ermöglicht eine flexiblere Handhabung von Abonnements.
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