Reform der Pflegeversicherung: Einsparungen und Verbesserungen in Aussicht
Pflegereform wird konkret: Warken plant mehrere Härten, aber auch Verbesserungen

Image: Ntv
Die Gesundheitsministerin Nina Warken hat einen Reformentwurf zur Pflegeversicherung vorgestellt, um die finanzielle Schieflage zu beheben. Geplant sind Einsparungen und höhere Beiträge für Besserverdienende, während einige Verbesserungen für Pflegebedürftige eingeführt werden. Die Reform soll bis 2030 ein Defizit von 20,34 Milliarden Euro ausgleichen.
- 01Die Reform sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende ab dem 1. Januar 2027 vor, was zu Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Euro führen soll.
- 02Die Pflegekassen sollen geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen, was die Pflegeversicherungen um 1,8 Milliarden Euro entlasten wird.
- 03Ein neuer Mechanismus zur jährlichen Anpassung der regulären Leistungen an die Inflation soll den Anstieg der Eigenanteile abfedern.
- 04Die Anzahl der als pflegebedürftig anerkannten Personen soll durch Anpassungen des Begutachtungsinstruments verringert werden.
- 05Änderungen beim Schonvermögen sind nicht geplant, was bedeutet, dass Pflegebedürftige weiterhin ihr Vermögen einbringen müssen.
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Die Gesundheitsministerin Nina Warken hat mit Verzögerung einen Reformentwurf zur Pflegeversicherung vorgestellt, der sowohl Einsparungen als auch Verbesserungen für Pflegebedürftige vorsieht. Die Reform ist notwendig, um die finanzielle Lücke der Pflegeversicherung zu schließen, die bis 2027 auf 7,5 Milliarden Euro geschätzt wird. Geplant ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende ab dem 1. Januar 2027, die Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Euro bringen soll. Zudem sollen die Pflegekassen geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen, was die Versicherungen um 1,8 Milliarden Euro entlastet. Ein neuer Mechanismus zur Anpassung der Leistungen an die Inflation soll die Eigenanteile der Pflegebedürftigen stabilisieren. Gleichzeitig wird angestrebt, die Zahl der anerkannten Pflegebedürftigen zu reduzieren, um den Anstieg dieser Gruppe zu verlangsamen. Änderungen beim Schonvermögen sind jedoch nicht vorgesehen, was bedeutet, dass Pflegebedürftige weiterhin ihr eigenes Vermögen einbringen müssen.
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Die Reform wird die finanziellen Belastungen für Besserverdienende erhöhen und die Unterstützung für Pflegebedürftige anpassen.
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