Gerichtsurteil gegen Kulturstaatsminister Weimer: Buchladen gewinnt Rechtsstreit
Urteil gegen Staatsminister: Buchladen wehrt sich erfolgreich gegen Weimer-Äußerung
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Betreiber des Buchladens 'Zur schwankenden Weltkugel' nicht als 'politische Extremisten' bezeichnen darf. Weimer hatte zuvor drei Buchläden von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen, was zu scharfer Kritik führte.
- 01Das Verwaltungsgericht Berlin hat Weimer untersagt, Buchladenbetreiber als 'politische Extremisten' zu bezeichnen.
- 02Weimer strich drei Buchläden von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises.
- 03Die Betreiber des Buchladens klagten wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
- 04Das Gericht stellte fest, dass es keine belastbare Grundlage für Weimers Äußerungen gibt.
- 05Die betroffenen Buchläden fordern Einblicke in das Verfahren und die Gründe für die Streichung.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Betreiber des Buchladens 'Zur schwankenden Weltkugel' nicht als 'politische Extremisten' bezeichnen darf. In einem Interview hatte Weimer diese Bezeichnung verwendet und damit die Betreiber der Buchhandlung stigmatisiert. Das Gericht stellte fest, dass Weimers Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber verletze, da es keine belastbare Tatsachengrundlage für seine Behauptungen gebe. Weimer hatte zudem drei Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen, was zu scharfer Kritik aus der Opposition und der Kulturbranche führte. Die Betreiber der betroffenen Buchläden haben ebenfalls Klage eingereicht und verlangen Einblicke in das Verfahren, um zu erfahren, wer Einfluss auf die Preisvergabe genommen hat. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
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Das Urteil schützt die Persönlichkeitsrechte der Buchladenbetreiber und könnte ähnliche zukünftige Eingriffe durch staatliche Stellen verhindern.
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