Wichtige Fristen für Rentenabfindungen für Witwen und Witwer
Renten-Abfindung: Diese Verjährungsfrist sollten Witwer und Witwen kennen

Image: T-online
Witwen und Witwer, die erneut heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen, haben Anspruch auf eine Rentenabfindung, verlieren jedoch den Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Die Verjährungsfrist für die Beantragung beträgt vier Jahre nach dem Jahr der Eheschließung. Die Rentenabfindung entspricht dem 24-Fachen der monatlichen Hinterbliebenenrente.
- 01Die Verjährungsfrist für die Rentenabfindung beträgt vier Jahre nach dem Jahr der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft.
- 02Die Rentenabfindung wird nur auf Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gewährt.
- 03Die Höhe der Rentenabfindung beträgt das 24-Fache der monatlichen Hinterbliebenenrente.
- 04Ein Antrag auf Rentenabfindung kann formlos gestellt werden, z.B. durch die Übersendung einer Heiratsurkunde.
- 05Die Rentenabfindung wird sofort fällig, wenn sie beantragt wird.
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Witwen und Witwer, die nach dem Verlust ihres Partners erneut heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen, können eine Rentenabfindung beantragen. Diese Abfindung stellt eine einmalige Zahlung dar, die den Verlust der Hinterbliebenenrente kompensiert. Die Verjährungsfrist für die Beantragung beträgt vier Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft stattfand. Ein Beispiel: Wer am 23. Mai 2026 heiratet, hat bis zum 31. Dezember 2030 Zeit, die Abfindung zu beantragen. Die Höhe der Rentenabfindung beträgt das 24-Fache der monatlichen Hinterbliebenenrente. Wenn eine Witwe beispielsweise eine monatliche Witwenrente von 850 Euro erhält, wäre die einmalige Rentenabfindung 20.400 Euro. Um die Rentenabfindung zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, was auch formlos geschehen kann, etwa durch die Einreichung einer Heiratsurkunde. Die Abfindung wird sofort fällig, sobald der Antrag genehmigt wird.
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Witwen und Witwer sollten sich der Fristen bewusst sein, um finanzielle Unterstützung bei einer Wiederheirat zu erhalten.
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