Nachlass: Vererben und vermachen – so regeln Sie Ihr Erbe am besten
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Vererben und vermachen So regeln Sie Ihren Nachlass richtig Um Probleme beim Verteilen der Erbschaft zu vermeiden, regeln Sie Ihren Nachlass am besten schon zu Lebzeiten. Wir zeigen Ihnen, wie. Über ein ganzes Leben kann einiges an Vermögen zusammenkommen. Manches ist von tatsächlichem Wert, manches eher von immateriellem – und manchmal kommt beides zusammen, etwa bei einem Familienheim. Im Falle Ihres Todes geht dieser Nachlass an Ihre Erben über. Haben Sie kein Testament aufgesetzt, greift dabei die gesetzliche Erbfolge. Das kann in Ihrem Sinne sein, muss es aber nicht. Am besten bestimmen Sie deshalb selbst, wer nach Ihrem Tod was erhalten soll. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten. Was ist der Nachlass? Als Nachlass bezeichnet man den gesamten Besitz einer Person, der nach ihrem Tod an die Erben übergeht. Dazu zählen: - Kapital- und Barvermögen - Immobilien und andere Werte, die nicht in Geld angelegt sind - Verpflichtungen des Verstorbenen, zum Beispiel Schulden oder Bestattungskosten (Nachlassverbindlichkeiten) - privater Besitz - private Sammlungen, Kunst, Schriftstücke. Zum Nachlass gehören nicht: - Vorerbschaftsrechte des Verstorbenen - Immobilien mit Nießbrauch- oder Wohnungsrecht - Unterhaltsansprüche - Rentenansprüche Gut zu wissen: Haben Ehepaare keine Gütertrennung vereinbart, muss zunächst entschieden werden, welcher Teil des Vermögens dem Erblasser gehörte und welcher dem überlebenden Partner. Das führt zu einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, die dem hinterbliebenen Ehepartner pauschal ein Viertel des gesamten Nachlasses zuspricht. Besteht hingegen eine Gütertrennung, wird der Nachlass so behandelt als gäbe es keinen Ehepartner. Was unterscheidet Nachlass und Erbe? Umgangssprachlich werden Nachlass und Erbe oft synonym verwendet. Dabei ist das Erbe meist nur ein Teil des Nachlasses. Alle Erbteile zusammen ergeben den Nachlass. Ein treffenderes Synonym wäre deshalb die Erbmasse, aus der die einzelnen Erbteile ausgezahlt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht in der Regel von der Erbschaft, wenn es um die Rechtsstellung des Erben geht, vom Nachlass hingegen eher, wenn das Vermögen gemeint ist, das auf den Erben übergegangen ist. In der Praxis ist dieser begriffliche Unterschied aber nicht relevant.
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