Bundesjustizministerin plant Verschärfung des Strafrechts bei Femiziden
Justizministerin will Strafrecht bei Femiziden verschärfen
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Präzisierung des Strafgesetzbuchs, um Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen als Mord zu klassifizieren. Dies soll sicherstellen, dass Täter bei geschlechtsspezifischen Motiven härter bestraft werden können, einschließlich lebenslanger Freiheitsstrafe.
- 01Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Strafrecht für Femizide verschärfen.
- 02Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen als Mord klassifiziert werden.
- 03Derzeit gibt es in der Rechtsprechung oft mildernde Umstände wie Eifersucht.
- 04Eine Verurteilung wegen Mordes würde zu lebenslanger Freiheitsstrafe führen.
- 05Aktuell sind bei Totschlag nur begrenzte Strafen von bis zu zwölf Jahren möglich.
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, das Strafgesetzbuch zu ändern, um Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen klarer als Mord zu definieren. In einem Interview mit „Bild am Sonntag“ erklärte sie, dass Tötungen, die aus der Motivation heraus erfolgen, dass das Opfer eine Frau ist, künftig als Mord bestraft werden sollen. Derzeit wird in der Rechtsprechung oft Eifersucht als mildernder Umstand betrachtet, was zu einer Verurteilung wegen Totschlags führt, die mit einer maximalen Strafe von zwölf Jahren geahndet werden kann. Hubig betonte, dass eine klare gesetzliche Regelung notwendig sei, um sicherzustellen, dass Täter von Femiziden eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten können, was bei einer Verurteilung wegen Mordes möglich ist.
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Die geplante Gesetzesänderung könnte zu einer signifikanten Erhöhung der Strafen für Täter von Femiziden führen und somit den rechtlichen Schutz für Frauen stärken.
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