Gericht untersagt Weimers Äußerung über Buchladenbetreiber in Berlin
„Politische Extremisten“ – Gericht untersagt Weimers Äußerung zu Buchladen
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Betreiber des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Diese Entscheidung schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber und folgt einem Eilantrag gegen Weimers Äußerung.
- 01Das Verwaltungsgericht Berlin hat Weimers Äußerung als rechtswidrig eingestuft.
- 02Die Betreiber des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ haben erfolgreich gegen die Stigmatisierung geklagt.
- 03Weimer kann gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.
- 04Die Entscheidung betrifft auch die Streichung des Buchladens von einer Preisliste.
- 05Die betroffenen Buchläden fordern Einblicke in das Verfahren und die Gründe für Weimers Eingriff.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Wolfram Weimer (parteilos), der Kulturstaatsminister, die Betreiber des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Diese Entscheidung wurde in einem Eilverfahren getroffen, nachdem die Betreiber gegen Weimers Äußerung geklagt hatten. Das Gericht stellte fest, dass die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber verletze und es keine belastbare Tatsachengrundlage für die Behauptung gebe. Weimer hatte zuvor die Streichung des Buchladens von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ begründet, ohne diese näher zu erläutern. Die Betreiber der Buchläden, die von der Streichung betroffen sind, fordern nun auch Einblicke in das Verfahren, um zu erfahren, welche Gründe Weimer für seine Entscheidung hatte. Der Deutsche Buchhandlungspreis ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro dotiert und richtet sich an besonders engagierte kleine Buchläden.
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Die Entscheidung des Gerichts schützt die Rechte der Buchladenbetreiber und könnte die Vergabe von staatlichen Preisen an kulturelle Einrichtungen beeinflussen.
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