Gericht entscheidet: Keine Gebühren für Print@Home-Tickets
Keine Gebühr für Print@Home - Gericht unterbindet Ticket-Abzocke
BildImage: Bild
Ein Gericht in Deutschland hat entschieden, dass Anbieter keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Print@Home-Funktion beim Ticketkauf erheben dürfen. Dies betrifft insbesondere einen Thermen-Betreiber, der 1,90 Euro für diese Funktion verlangte. Die Entscheidung sorgt für mehr Transparenz und Klarheit bei den Preisen für Verbraucher.
- 01Gericht entschied gegen unzulässige Gebühren für Print@Home-Tickets.
- 02Ein Thermen-Betreiber hatte 1,90 Euro als Systemgebühr verlangt.
- 03Das Oberlandesgericht Bamberg entschied am 4. Februar 2026.
- 04Fehlende Transparenz bei Zusatzkosten wurde ebenfalls beanstandet.
- 05Verbraucher müssen Gesamtpreise klar erkennen können.
Advertisement
In-Article Ad
Das Oberlandesgericht Bamberg hat am 4. Februar 2026 entschieden, dass Anbieter von Tickets keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Print@Home-Funktion verlangen dürfen. Ein Thermen-Betreiber hatte 1,90 Euro als sogenannte Systemgebühr erhoben, was das Gericht als unzulässig einstufte. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher, da sie nun keine extra Kosten für das Ausdrucken ihrer Tickets tragen müssen. Zudem kritisierte das Gericht die mangelnde Transparenz bei den Preisen, da die Zusatzkosten auf der Angebotsseite nicht klar erkennbar waren. Für Verbraucher ist es wichtig, den Gesamtpreis sofort zu sehen, um Angebote effektiv vergleichen zu können.
Advertisement
In-Article Ad
Die Entscheidung verbessert die Preistransparenz für Verbraucher und schützt sie vor unzulässigen Gebühren beim Ticketkauf.
Advertisement
In-Article Ad
Reader Poll
Halten Sie zusätzliche Gebühren für Print@Home-Tickets für gerechtfertigt?
Connecting to poll...
Originalartikel lesen
Besuchen Sie die Quelle für den vollständigen Artikel.
