Justizvollzugsanstalt Oldenburg versäumt Information über Freigänge von Serienmörder Niels Högel
JVA-Panne bei Serienmörder Högel - Opfer-Angehörige nicht über Freigang von Serienmörder informiert
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Die Justizvollzugsanstalt Oldenburg hat bei begleiteten Ausgängen des Serienmörders Niels Högel gegen Auflagen verstoßen, indem sie die Hinterbliebenen der Opfer nicht informierte. Dies geschah mehrfach zwischen November 2024 und September 2025. Die Vorfälle werfen Fragen zum Opferschutz auf.
- 01Die JVA Oldenburg informierte die Hinterbliebenen der Opfer nicht über die Freigänge von Niels Högel.
- 02Högel, verurteilt wegen 85-fachen Mordes, erhielt mehrfach begleiteten Ausgang.
- 03Die Freigänge fanden in Privatwohnungen statt, unter ständiger Aufsicht von Vollzugsbediensteten.
- 04Das Justizministerium in Niedersachsen bestätigte die Versäumnisse der JVA.
- 05Die Regelungen zur Resozialisierung erfordern solche Ausgänge, auch für Schwerverbrecher.
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Die Justizvollzugsanstalt Oldenburg hat bei den begleiteten Ausgängen des verurteilten Serienmörders Niels Högel, der 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, mehrfach gegen gesetzliche Auflagen verstoßen. Zwischen November 2024 und September 2025 fanden diese Ausgänge statt, ohne dass die Hinterbliebenen der Opfer darüber informiert wurden, was gegen die Pflicht zur Information verstößt. Die Ausgänge dauerten bis zu sechs Stunden und fanden unter Aufsicht von zwei Vollzugsbediensteten in einer Privatwohnung statt. Christian Marbach von der Interessengemeinschaft Klinikmorde Oldenburg/Delmenhorst äußerte Empörung über die Vorfälle und erklärte, dass das Vertrauen in die JVA-Leitung verloren gegangen sei. Das Justizministerium in Niedersachsen rechtfertigte die Ausgänge mit dem Resozialisierungsgebot des deutschen Rechts, das auch für Schwerverbrecher gilt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Inhaftierte auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet werden.
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Die Vorfälle werfen ernsthafte Fragen zum Opferschutz und zur Handhabung von Schwerverbrechern im Justizvollzug auf. Die Hinterbliebenen der Opfer fühlen sich nicht ausreichend geschützt und informiert.
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