Polizeikontrolle: Original-Fahrzeugschein erforderlich
Auto-Polizeikontrolle – Genügt Kopie von Fahrzeug- und Führerschein?
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Bei einer Polizeikontrolle ist es notwendig, den Original-Fahrzeugschein mitzuführen. Eine Kopie genügt nicht, da dies gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verstößt. Autofahrer, die ohne Original angetroffen werden, müssen mit einer Verwarnung und einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
- 01Der Original-Fahrzeugschein muss immer im Fahrzeug vorhanden sein, eine Kopie reicht nicht aus.
- 02Die Vorschrift dazu ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §11, Absatz 6 festgelegt.
- 03Das dauerhafte Hinterlegen des Fahrzeugscheins im Auto kann den Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls gefährden.
- 04Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sollte sicher aufbewahrt werden, da er den Halter des Fahrzeugs identifiziert.
- 05Fahrer, die ohne gültigen Fahrzeugschein angehalten werden, riskieren eine Verwarnung und ein Bußgeld von zehn Euro.
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Bei einer Polizeikontrolle müssen Autofahrer den Original-Fahrzeugschein, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, im Fahrzeug mitführen. Eine Kopie ist nicht ausreichend und verstößt gegen die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Insbesondere bei wechselnden Fahrern, wie in Familien- oder Firmenfahrzeugen, ist es wichtig, dass der Original-Fahrzeugschein stets verfügbar ist. Viele Autofahrer hinterlegen den Fahrzeugschein aus Bequemlichkeit im Auto, was jedoch riskant sein kann. Im Falle eines Diebstahls könnte die Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Leistung verweigern. Auch der Fahrzeugbrief, der den Halter des Fahrzeugs identifiziert, sollte sicher aufbewahrt werden. Autofahrer, die ohne gültigen Fahrzeugschein angehalten werden, müssen mit einer Verwarnung und einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, die Nutzung des Familienautos im Voraus abzusprechen und einen festen Aufbewahrungsort für die Fahrzeugpapiere und Versicherungsunterlagen zu vereinbaren.
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Autofahrer sollten sicherstellen, dass sie immer den Original-Fahrzeugschein mitführen, um Bußgelder zu vermeiden.
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