Neuer Vorschlag zur Widerspruchsregelung bei Organspenden in Deutschland
Kommt nun doch die Widerspruchsregelung bei der Organspende?
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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten plant, die Organspenderegelungen in Deutschland zu reformieren, indem eine Widerspruchsregelung eingeführt wird. Diese würde bedeuten, dass Personen, die nicht aktiv widersprechen, als potenzielle Organspender gelten. Der Vorschlag könnte die Zahl der Organspenden bis 2030 erhöhen, während derzeit etwa 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan warten.
- 01Derzeit sind nur etwa 516.000 Personen im deutschen Organspenderegister registriert.
- 02Laut einer Umfrage sind 85 Prozent der Befragten offen für Organspenden, aber nur 45 Prozent haben ihren Wunsch dokumentiert.
- 03In Deutschland gibt es nur etwa elf Organspender pro eine Million Einwohner, im Vergleich zu über 53 in Spanien.
- 04Die Widerspruchsregelung wurde bereits 2020 im Bundestag abgelehnt, aber die Diskussion ist wieder aufgeflammt.
- 05Die DCD-Methode (Donation after Circulatory Determination of Death) könnte ebenfalls zur Erhöhung der Spenderzahlen beitragen.
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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Parteien plant, die Organspenderegelungen in Deutschland zu reformieren, indem sie eine Widerspruchsregelung einführen. Diese Regelung würde es ermöglichen, dass Personen, die nicht aktiv widersprechen, als potenzielle Organspender gelten, was die Zahl der Organspenden erheblich steigern könnte. Derzeit sind in Deutschland nur etwa 516.000 Personen im Organspenderegister registriert, obwohl 85 Prozent der Bevölkerung einer Organspende positiv gegenüberstehen. Aktuell warten rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan, während Deutschland im internationalen Vergleich mit nur elf Spendern pro Million Einwohner weit hinten liegt. Im Gegensatz dazu liegt Spanien, wo eine ähnliche Regelung seit 1979 besteht, bei über 53 Spendern pro Million Einwohner. Die Diskussion über die Widerspruchsregelung ist neu entfacht, nachdem frühere Versuche im Bundestag gescheitert sind. Gegner argumentieren, dass eine solche Regelung das Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzen könnte. Zudem wird die DCD-Methode, die Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand ermöglicht, als mögliche Lösung zur Erhöhung der Spenderzahlen in Betracht gezogen.
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Die Einführung einer Widerspruchsregelung könnte die Zahl der Organspenden in Deutschland erheblich erhöhen, was für viele Patienten auf der Warteliste entscheidend sein könnte.
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