Italienisches Gericht erlaubt NS-Opfern, deutsche Firmen zu pfänden
Betroffen wäre auch die Bahn - Dürfen NS-Opfer deutsche Firmen in Italien pfänden?
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Das oberste Gericht in Rom hat entschieden, dass ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen dürfen, auf Vermögenswerte deutscher Firmen in Italien zuzugreifen. Dies betrifft unter anderem die Deutsche Bahn, die im Zusammenhang mit einem Entschädigungsanspruch von 28 Millionen Euro steht, der aus einem Urteil von 1997 resultiert.
- 01Italienisches Gericht erlaubt NS-Opfern, deutsche Firmen zu pfänden.
- 02Betroffen ist unter anderem die Deutsche Bahn, die zu 100 Prozent dem deutschen Staat gehört.
- 03Der Entschädigungsanspruch bezieht sich auf ein Massaker in Distomo, Griechenland, im Jahr 1944.
- 04Ein Urteil von 1997 sprach den Opfern 28 Millionen Euro zu, das bisher nicht vollstreckt wurde.
- 05Es stehen noch weitere Einspruchsverfahren an, die die endgültige Entscheidung beeinflussen könnten.
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Das oberste Gericht in Rom hat entschieden, dass ausländische Opfer des Nationalsozialismus, wie die Überlebenden des Massakers in Distomo, Griechenland, weiterhin versuchen dürfen, auf Vermögenswerte deutscher Firmen in Italien zuzugreifen. Dies betrifft insbesondere die Deutsche Bahn, die vollständig im Besitz des deutschen Staates ist. Der Hintergrund dieses Rechtsstreits ist ein Urteil aus dem Jahr 1997, das den Opfern 28 Millionen Euro Entschädigung zusprach. Diese Summe ist jedoch bis heute nicht vollstreckt worden, da der griechische Justizminister die Pfändungen blockierte. Im Jahr 2008 erlaubte das italienische Höchstgericht die Pfändung deutschen Staatseigentums, um solche Urteile durchzusetzen. Allerdings wurde 2022 ein Entschädigungsfonds eingerichtet, der nur für Opfer in Italien gilt, was ausländische Opfer benachteiligte. Das aktuelle Urteil könnte jedoch eine Wende bringen, auch wenn die Deutsche Bahn angibt, dass noch zwei Einspruchsverfahren anhängig sind, die die endgültige Entscheidung beeinflussen könnten. Der nächste Verhandlungstermin ist für Ende 2027 angesetzt.
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Das Urteil könnte den Weg für Entschädigungen für ausländische NS-Opfer ebnen und somit die rechtliche Lage für ähnliche Fälle in Italien verändern.
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