Gericht erklärt deutsche Grenzkontrollen für rechtswidrig
„Das sollte der Politik zu denken geben“ – Gericht erklärt Grenzkontrolle für rechtswidrig
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Ein Jura-Professor aus Saarbrücken hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Grenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Kontrollen nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex stehen, da die Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit nicht ausreichend begründet hat.
- 01Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte die Grenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze für rechtswidrig.
- 02Die Bundesrepublik Deutschland konnte nicht nachweisen, dass eine ernsthafte Bedrohungslage vorlag.
- 03Die Kontrollen wurden seit September 2024 und dreimal bis September 2026 verlängert.
- 04Der Kläger, Dominik Brodowski, sieht die Entscheidung als starkes Signal für die europäische Integration.
- 05Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde zugelassen.
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Ein Jura-Professor aus Saarbrücken hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Grenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze geklagt. Das Gericht entschied, dass die Identitätskontrolle, die im Juni 2025 in Perl (Saarland) stattfand, rechtswidrig war. Die Bundespolizei hatte die Kontrollen im Rahmen einer Verlängerung von Grenzkontrollen an deutschen Landesgrenzen durchgeführt, die von März bis September 2025 gelten sollten. Laut dem Verwaltungsgericht war diese Verlängerung nicht unionsrechtskonform, da der Schengener Grenzkodex solche Kontrollen nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit erlaubt. Das Gericht stellte fest, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend nachweisen konnte, dass eine solche Bedrohung vorlag. Der Kläger, Dominik Brodowski, betonte, dass die Entscheidung als starkes Signal für die europäische Integration und das Schengener Recht zu werten sei. Die Bundesregierung hat das Urteil zur Kenntnis genommen und prüft nun die Möglichkeit einer Berufung. Die Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen wurden seit dem 16. September 2024 wieder eingeführt, um unerlaubte Einreisen zu reduzieren.
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Das Urteil könnte die zukünftige Handhabung von Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen beeinflussen und die Diskussion über die Einhaltung des Schengener Rechts anheizen.
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