Streit um 300 Jahre alten Altar zwischen zwei Kirchengemeinden in Brandenburg
Zoff in Brandenburg - Kirche klagt Altar aus anderer Kirche
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In Brandenburg, Deutschland, streiten zwei evangelische Kirchengemeinden um einen 300 Jahre alten Barock-Altar und eine Kanzel. Die Kirchengemeinde Küstrinchen fordert die Rückgabe der Stücke von der Kirche in Hennickendorf, nachdem ein Gericht entschied, dass das Leihrecht nach 30 Jahren erlischt.
- 01Der Streit betrifft einen 300 Jahre alten Barock-Altar und eine Kanzel.
- 02Die Kirchengemeinde Küstrinchen fordert die Rückgabe der Stücke nach der Sanierung ihrer Kirche.
- 03Das Gericht entschied, dass das Leihrecht nach 30 Jahren erlischt.
- 04Die Kirchengemeinde Hennickendorf weigerte sich, die Stücke zurückzugeben.
- 05Ein Berufungsverfahren könnte vor dem Oberlandesgericht Brandenburg stattfinden.
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In Brandenburg, Deutschland, gibt es einen Rechtsstreit zwischen zwei evangelischen Kirchengemeinden um einen 300 Jahre alten Barock-Altar und eine Kanzel. Die Kirchengemeinde Küstrinchen, die im Landkreis Uckermark liegt, hat die Rückgabe dieser Stücke von der Kirchengemeinde Hennickendorf, die im Landkreis Märkisch-Oderland ansässig ist, gefordert. Der Streitwert beträgt 20.000 Euro. Hintergrund ist ein Leihvertrag aus dem Jahr 1985, als die wertvollen Stücke aufgrund der Baufälligkeit der Kirche in Küstrinchen nach Hennickendorf gebracht wurden. Nach der Sanierung ihrer Kirche forderte Küstrinchen die Rückgabe, doch Hennickendorf verweigerte dies mit der Begründung, die Möbel seien dauerhaft übergeben worden. Zwei Gutachten zu dieser Angelegenheit kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Schließlich entschied ein Gericht in Frankfurt (Oder), dass Hennickendorf die Stücke zurückgeben muss, da das Leihrecht nach 30 Jahren erlischt. Marie-Luise von Stockhausen, eine Vertreterin der Küstrincher Gemeinde, äußerte sich erfreut über das Urteil. Ob Hennickendorf Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.
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Die Entscheidung des Gerichts könnte die Beziehung zwischen den beiden Kirchengemeinden beeinflussen und zeigt die Herausforderungen bei der Verwaltung von kirchlichem Eigentum.
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