Familiennachzug zu Geflüchteten in Deutschland bleibt eingeschränkt
Bund hatte Regelung verschärft : Familiennachzug zu Geflüchteten ist gering

Image: Ntv
Der Familiennachzug zu Geflüchteten in Deutschland ist stark eingeschränkt, nachdem die Bundesregierung im letzten Jahr die Regelungen für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus ausgesetzt hat. Nur ein kleiner Teil der Visa-Entscheidungen betrifft den Nachzug von Flüchtlingsangehörigen, während der Nachzug von Ehepartnern zu deutschen Staatsbürgern und anderen Ausländern weitaus höher ist.
- 01Von 177.382 Entscheidungen über nationale Visa für Familiennachzug betrafen nur 13 Prozent den Nachzug von Geflüchteten.
- 02Rund 27.000 Entscheidungen betrafen den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern.
- 03Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte gilt für zwei Jahre, beginnend Ende Juli 2022.
- 04Bis zum 15. Mai wurden nur sieben Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt.
- 05Die Innenpolitikerin Clara Bünger kritisierte die alarmistischen Debatten, die zu Gesetzesverschärfungen führten.
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Der Familiennachzug zu Geflüchteten in Deutschland bleibt stark eingeschränkt, nachdem die Bundesregierung im Jahr 2022 den Nachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus ausgesetzt hat. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage wurden zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2023 insgesamt 177.382 Entscheidungen zu nationalen Visa für den Familiennachzug getroffen. Davon betrafen lediglich 13 Prozent (etwa 23.273 Entscheidungen) den Nachzug von Angehörigen von Geflüchteten. Im Gegensatz dazu gab es rund 27.000 Entscheidungen zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft insbesondere subsidiär Schutzberechtigte, zu denen viele Syrer gehören. Diese Regelung gilt für zunächst zwei Jahre und lässt nur in Härtefällen den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern zu. Bis zum 15. Mai wurden lediglich sieben Visa über die Härtefallregelung erteilt, während 285 Fälle noch in Prüfung sind. Clara Bünger von der Linksfraktion kritisierte die alarmistischen Debatten, die zu diesen Gesetzesverschärfungen geführt haben, und betonte, dass viele Familien weiterhin getrennt bleiben.
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Die eingeschränkten Regelungen zum Familiennachzug führen dazu, dass viele Familien auf unbestimmte Zeit getrennt bleiben müssen.
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