Bayern führt Pflicht zur Bayernhymne bei Schulabschlussfeiern ein
Pflicht zur Bayernhymne: Neue Regelung für Schulen in Bayern
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In Bayern müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 bei Abschlussfeiern an weiterführenden Schulen die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne gespielt werden. Diese Regelung wurde vom Kultusministerium eingeführt, um die Feierlichkeiten feierlicher zu gestalten, wobei das Mitsingen der Hymnen nicht verpflichtend ist.
- 01Die Bayernhymne wird künftig Pflicht bei Schulabschlussfeiern in Bayern.
- 02Mindestens eine weitere Hymne muss ebenfalls gespielt werden.
- 03Das Mitsingen der Hymnen ist nicht verpflichtend, jedoch werden Textblätter bereitgestellt.
- 04Die Regelung tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft.
- 05Der Hinweis auf §90a StGB zur Verunglimpfung von Staatssymbolen sorgt für Kritik.
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Ab dem Schuljahr 2026/2027 sind alle weiterführenden Schulen in Bayern verpflichtet, bei Abschlussfeiern die Bayernhymne sowie mindestens eine weitere Hymne, wie die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne, zu spielen. Diese Entscheidung wurde vom Kultusministerium unter Ministerin Anna Stolz (Freie Wähler) getroffen, um die Feierlichkeiten feierlicher zu gestalten. Die Art und Weise, wie die Hymnen dargeboten werden, liegt im Ermessen der Schulleitung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass niemand zum Mitsingen gezwungen wird, Textblätter sollen jedoch das Mitsingen erleichtern. Kritiker, wie der Vize-Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Markus Weinberger, äußern Bedenken über den Hinweis auf den §90a StGB, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt. In einigen Regionen Deutschlands gibt es bereits lokale Regelungen zur Beflaggung an Schulen, jedoch fehlt eine einheitliche bundesweite Regelung.
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Die Regelung könnte dazu führen, dass Schulabschlussfeiern in Bayern feierlicher gestaltet werden, was das Gemeinschaftsgefühl unter den Schülern stärken könnte.
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