BGH-Urteil gegen Axa: Versicherte sollten Ansprüche auf Nachzahlungen prüfen
Axa verliert vor BGH: So prüfen Versicherte jetzt die Ansprüche

Image: T-online
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung eine unwirksame Klausel in ihren Krankentagegeldversicherungen nicht einfach ersetzen darf. Dies könnte für viele Versicherte eine Nachzahlung bedeuten. Betroffene sollten ihre Verträge überprüfen und mögliche Ansprüche geltend machen.
- 01Der BGH hat der Axa untersagt, eine für unwirksam erklärte Klausel durch eine neue zu ersetzen.
- 02Die Entscheidung betrifft Krankentagegeldversicherungen und könnte für viele Versicherte zu Nachzahlungen führen.
- 03Versicherte sollten ihre Verträge überprüfen, insbesondere wenn sie in der Vergangenheit ein reduziertes Krankentagegeld erhalten haben.
- 04Das Urteil gilt auch für andere Krankentagegeldversicherungen in vergleichbaren Fällen.
- 05Bei einer Wiederherstellung des Krankentagegeldes müssen Versicherte auch den ursprünglichen Beitrag zahlen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung in ihren Krankentagegeldversicherungen eine für unwirksam erklärte Klausel nicht durch eine neue ersetzen darf. Dies könnte für viele Versicherte eine Nachzahlung bedeuten. Der Fall geht auf ein Urteil von 2016 zurück, als eine ähnliche Klausel für unzulässig erklärt wurde. Axa hatte daraufhin versucht, diese Klausel durch eine neue zu ersetzen, was nun vom BGH untersagt wurde. Rita Reichard, Versicherungsspezialistin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, betont, dass das Urteil weitreichende Folgen hat und auch andere Krankentagegeldversicherungen betreffen könnte. Versicherte sollten ihre Verträge überprüfen, insbesondere wenn sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ein reduziertes Krankentagegeld erhalten haben, da sie möglicherweise Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung haben. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Erhöhung des Krankentagegeldes auch der ursprüngliche Beitrag wieder gezahlt werden muss.
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Das Urteil könnte viele Versicherte betreffen, die Anspruch auf Nachzahlungen haben.
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