Gericht verbietet Kulturstaatsminister die Bezeichnung 'Extremisten' für Buchladenbetreiber
Nach Klage von linkem Buch-Shop - Gericht verpasst Minister „Extremisten“-Maulkorb
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Wolfram Weimer, der Kulturstaatsminister, die Betreiber des Buchladens 'Zur schwankenden Weltkugel' nicht als 'politische Extremisten' bezeichnen darf. Diese Entscheidung folgt einer Klage der Buchhändler, die sich gegen eine Äußerung Weimers in einem Interview wehrten.
- 01Das Verwaltungsgericht Berlin hat Weimer untersagt, Buchladenbetreiber als 'politische Extremisten' zu bezeichnen.
- 02Die Klage wurde von den Betreibern des Buchladens 'Zur schwankenden Weltkugel' eingereicht.
- 03Weimer hatte zuvor drei Buchläden von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen.
- 04Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Buchladenbetreiber.
- 05Weitere betroffene Buchläden planen ebenfalls rechtliche Schritte gegen Weimer.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass Wolfram Weimer (61, parteilos), der Kulturstaatsminister, die Betreiber des Berliner Buchladens 'Zur schwankenden Weltkugel' nicht als 'politische Extremisten' bezeichnen darf. Diese Entscheidung folgt einer Klage der Buchhändler, die sich gegen eine Äußerung Weimers in einem Interview mit der 'Zeit' wehrten. Weimer hatte in diesem Interview erklärt, dass der Staat keine Preise für politische Extremisten vergeben könne, was zu einem Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis führte. Er hatte drei Buchläden von der Preisträgerliste gestrichen, ohne jedoch konkrete Beweise für seine Behauptungen vorzulegen. Das Gericht stellte fest, dass die Aussage Weimers das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber verletze und es keine belastbare Tatsachengrundlage für die Bezeichnung als Extremisten gebe. Die betroffenen Buchläden, darunter auch der Golden Shop in Bremen und die Rote Straße in Göttingen, planen weitere rechtliche Schritte und verlangen Einblick in das Verfahren. Der Deutsche Buchhandlungspreis zeichnet jährlich rund 100 kleine Buchläden aus und ist mit Beträgen zwischen 7.000 und 25.000 Euro dotiert.
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Die Entscheidung des Gerichts schützt die Persönlichkeitsrechte der Buchladenbetreiber und könnte zukünftige Eingriffe von staatlicher Seite in die Kultur- und Buchbranche verhindern.
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