E.ON erstattet ehemaligen Kunden Entschädigungen nach Klage
Nach Klage - E.ON zahlt ehemaligen Kunden Entschädigung
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E.ON, ein deutscher Stromanbieter, muss ehemaligen Kunden Entschädigungen zahlen, die nach einer Kündigung länger als sechs Wochen auf ihre Schlussrechnung warteten. Dies folgt einem Vergleich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der zahlreiche Beschwerden gegen E.ON eingereicht hatte.
- 01E.ON muss Entschädigungen an Kunden zahlen, die länger als sechs Wochen auf ihre Schlussrechnung warteten.
- 02Die Entschädigung beträgt bis zu 60 Euro, abhängig von der Höhe der Schlussrechnung.
- 03Betroffene müssen selbst aktiv werden und ihre Ansprüche online prüfen und einfordern.
- 04Die Frist für die Einreichung von Beschwerden endet am 30. April 2026.
- 05E.ON verpflichtet sich, zukünftig die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
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E.ON, ein führender Stromanbieter in Deutschland, hat sich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband auf eine Entschädigung für ehemalige Kunden geeinigt, die nach der Kündigung ihres Vertrags länger als sechs Wochen auf die Schlussrechnung warten mussten. Laut Gesetz muss die Schlussrechnung innerhalb dieser Frist vorliegen, was E.ON in vielen Fällen nicht einhielt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte daraufhin Klage ein und erhielt im März 2024 vor dem Landgericht München Recht. In der außergerichtlichen Einigung verpflichtet sich E.ON, die Fristen künftig einzuhalten und Entschädigungen zu zahlen. Kunden, die ihren Vertrag zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 beendet haben und länger als sechs Wochen auf die Rechnung warteten, können bis zu 60 Euro erhalten, abhängig von der Höhe ihres Guthabens oder der Nachzahlung. Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Betroffene selbst aktiv werden und ihre Ansprüche über das Kontaktformular auf der E.ON-Website einfordern.
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Die Entscheidung betrifft zahlreiche ehemalige E.ON-Kunden, die auf ihre Schlussrechnungen warteten und nun Anspruch auf Entschädigungen haben.
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