Gericht weist Klagen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zurück
ARD und ZDF: 7 Kläger scheitern vor Gericht gegen Rundfunk
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Sieben Kläger haben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland geklagt. Das Gericht entschied, dass ARD und ZDF ausgewogen berichten und die Vielfalt der Meinungen abdecken. Die Kläger hatten den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollen, konnten jedoch ihre Vorwürfe nicht belegen.
- 01Gericht bestätigt die Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- 02Kläger konnten ihre Vorwürfe gegen ARD und ZDF nicht belegen.
- 03Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro pro Monat.
- 04Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro finanzieren die Sender.
- 05Möglichkeit für Kläger, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klagen von sieben Privatpersonen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland abgewiesen. Die Kläger argumentierten, dass ARD und ZDF einseitig berichten und den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen möchten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung umfassend abdeckt und keine Mängel in der Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms festgestellt werden konnten. Die Kläger hatten auch hohe Gehälter von Führungspersonen und systematische Geldverschwendung angeprangert, jedoch ohne Erfolg. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat, und die jährlichen Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro finanzieren die Sender. Den Klägern bleibt die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, um das Urteil des Verwaltungsgerichts anzufechten.
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Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sichert dessen Fortbestand, was für Haushalte in Deutschland von Bedeutung ist.
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