Umfrage zeigt: Mehrheit der Deutschen befürwortet Beibehaltung der Politikerbeleidigung als Straftat
Mehrheit der Deutschen spricht sich für Politikerbeleidigung als Straftat aus
Image: Welt
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts zeigt, dass 58 Prozent der Deutschen den Straftatbestand der Politikerbeleidigung beibehalten möchten. Insbesondere Anhänger der AfD sprechen sich für eine Abschaffung aus, während Unterstützer der Union, SPD, Linken und Grünen mehrheitlich für den Erhalt sind. Die Debatte wurde durch aktuelle Justizentscheidungen angestoßen.
- 0158 Prozent der Befragten wollen den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches beibehalten.
- 0238 Prozent der Deutschen sind für die Abschaffung des Straftatbestandes.
- 03Die Umfrage wurde am 4. und 5. Juni 2023 unter 1007 Deutschen durchgeführt.
- 04Ein aktueller Fall betraf die Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz als 'Lügenfritz', was zu einem Strafbefehl führte.
- 05Paragraf 188 schützt Politiker vor Beleidigungen und Verleumdungen mit Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
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Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa, die im Auftrag von RTL und dem Magazin „Stern“ durchgeführt wurde, sprechen sich 58 Prozent der Deutschen für den Erhalt des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung aus. Lediglich 38 Prozent der Befragten möchten diesen Paragrafen abschaffen. Besonders die Anhänger der Alternative für Deutschland (AfD) sind mehrheitlich für die Abschaffung, während die Unterstützer der Union, SPD, Linken und Grünen überwiegend für den Erhalt des Gesetzes plädieren. Die Umfrage fand am 4. und 5. Juni 2023 unter 1007 Personen statt und hat eine Fehlerquote von plus/minus drei Prozentpunkten. Die Diskussion über den Paragrafen 188 wurde durch aktuelle Justizentscheidungen angestoßen, darunter ein Fall, in dem ein Facebook-Nutzer wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches schützt Politiker vor Beleidigungen und sieht Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen vor.
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Die Beibehaltung des Straftatbestandes könnte die öffentliche Diskussion und die Meinungsäußerung über Politiker beeinflussen.
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